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Justiz als politische Verfolgung : Die Rechtsprechung in "Rassenschandefällen"beim Landgericht Hamburg 1936-1943 / Hans Robinsohn.

By: Material type: TextTextLanguage: German Series: Schriftenreihe der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte ; 35Publisher: Berlin ; Boston : Oldenbourg Wissenschaftsverlag, [2010]Copyright date: ©1977Description: 1 online resourceContent type:
  • text
Media type:
  • computer
Carrier type:
  • online resource
ISBN:
  • 9783486703450
Subject(s): Online resources:
Contents:
Front Matter -- Beginn der Verfahren und Ermittlungspraxis -- Probleme der Strafzumessung -- Verurteilung um jeden Preis -- Richter und Staatsanwälte -- Epilog -- Back Matter
Summary: Die Diskriminierung der Juden im NS-Staat wurde mit den Nürnberger Gesetzen vom September 1935 "legalisiert". Das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre", das Ehen und außereheliche Beziehungen zwischen Juden und "Ariern" unter Strafe stellte - ein bemerkenswertes Symbol der Pervertierung des Rechtsstaatsgedankens in Deutschland -,bildete die Grundlage der gerichtlichen Verfolgung der so genannten Rassenschande. Damit begann die Ausgliederung der jüdischen Bürger aus der deutschen Gesellschaft, die ihren Endpunkt in den Vernichtungslagern hatte. Hans Robinsohn zeigt exemplarisch die Umsetzung der nationalsozialistischen Rassenideologie in Strafjustiz. Die eingehende Schilderung mehrerer Einzelfälle von der Ermittlung bis zum Urteilsspruch belegt nicht nur, das das Hamburger Landgericht "Rassenschande" besonders drakonisch bestrafte, sie beweist außerdem, wie willig in der Strafjustiz des Dritten Reiches, obwohl an die Stelle der Rechtsfindung der Vollzug politischer Maximen getreten war, Staatsanwälte und Richter der schlechten Sache dienten. Ebenso wird deutlich, dass das geschehene Unrecht nach 1945 mit den Mitteln amtlicher "Wiedergutmachung" nicht aus der Welt geschafft werden konnte.
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Front Matter -- Beginn der Verfahren und Ermittlungspraxis -- Probleme der Strafzumessung -- Verurteilung um jeden Preis -- Richter und Staatsanwälte -- Epilog -- Back Matter

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Die Diskriminierung der Juden im NS-Staat wurde mit den Nürnberger Gesetzen vom September 1935 "legalisiert". Das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre", das Ehen und außereheliche Beziehungen zwischen Juden und "Ariern" unter Strafe stellte - ein bemerkenswertes Symbol der Pervertierung des Rechtsstaatsgedankens in Deutschland -,bildete die Grundlage der gerichtlichen Verfolgung der so genannten Rassenschande. Damit begann die Ausgliederung der jüdischen Bürger aus der deutschen Gesellschaft, die ihren Endpunkt in den Vernichtungslagern hatte. Hans Robinsohn zeigt exemplarisch die Umsetzung der nationalsozialistischen Rassenideologie in Strafjustiz. Die eingehende Schilderung mehrerer Einzelfälle von der Ermittlung bis zum Urteilsspruch belegt nicht nur, das das Hamburger Landgericht "Rassenschande" besonders drakonisch bestrafte, sie beweist außerdem, wie willig in der Strafjustiz des Dritten Reiches, obwohl an die Stelle der Rechtsfindung der Vollzug politischer Maximen getreten war, Staatsanwälte und Richter der schlechten Sache dienten. Ebenso wird deutlich, dass das geschehene Unrecht nach 1945 mit den Mitteln amtlicher "Wiedergutmachung" nicht aus der Welt geschafft werden konnte.

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In German.

Description based on online resource; title from PDF title page (publisher's Web site, viewed 15. Jun 2019)

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